LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 4742/01
AG Nürnberg 1 UR II 281/00 ,
Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber Wohnungseigentümern als nicht vertretbare Handlung - Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren
BayObLG, Beschluss vom 18.04.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 9/02
DRsp Nr. 2002/9110
Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber Wohnungseigentümern als nicht vertretbare Handlung - Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren
»1. Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts als neuer selbständiger Beschwerdegrund.2. Bei der Verpflichtung des während des Wirtschaftsjahrs ausgeschiedenen Verwalters, den Wohnungseigentümern Rechnung zu legen, handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung.3. Der Einwand der Erfüllung eines Anspruchs auf Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung ist grundsätzlich dem Vollstreckungsabwehrverfahren vorbehalten. Im Vollstreckungsverfahren ist der Einwand jedenfalls dann zu beachten, wenn über ihn anhand des Akteninhalts ohne weiteres entschieden werden kann.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.