LG Köln, vom 27.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 505/00
Überforderungseinwand gegen jahrzehntealten Vollstreckungsbescheid nach Tod des Ehegatten
OLG Köln, Beschluß vom 28.02.2001 - Aktenzeichen 13 W 8/01
DRsp Nr. 2001/11688
Überforderungseinwand gegen jahrzehntealten Vollstreckungsbescheid nach Tod des Ehegatten
1. Die in den 90er Jahren geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Inanspruchnahme nicht leistungsfähiger Ehegatten als Bürgen oder Mithaftende stellt weder unter dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit der Mitverpflichtung (§ 138BGB) noch unter dem Gesichtspunkt eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 242BGB) nach dem Tode des anderen Ehegatten einen neuen Umstand i.S.d. § 767 Abs. 2ZPO für die Erhebung einer Abwehrklage gegen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid dar.2. Bei Vollstreckungsbescheiden, die lange vor der Rechtsprechungsänderung für die Mithaftung finanziell überforderter Ehegatten erwirkt wurden (hier im Jahre 1983), müssen schon ganz besondere Umstände hinzukommen, um eine sittenwidrige Ausnutzung des Titels zu begründen.
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