TBS: Zum Protokoll: Gläubigerverhalten im Termin

Trotz Aufforderung durch den Rechtspfleger werden keine weiteren Gebote abgegeben.

Das letzte Gebot wird gemäß § 73 Abs. 2 ZVG durch dreimaligen Aufruf verkündet. Dessen ungeachtet und trotz nochmaliger Aufforderung wird kein Gebot mehr abgegeben.

Um ... Uhr verkündet der Rechtspfleger den Schluss der Versteigerung. Die anwesenden Beteiligten werden über den Zuschlag gehört.