TBS: Zum Protokoll: Gläubigerverhalten im Termin

4.         Auf die Bestimmungen über die Sicherheitsleistung wird durch Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der §§ 67-70 ZVG hingewiesen. Ebenso werden die Formalitäten bei der Abgabe von Geboten (z.B. Ausweisung zur Person, Bietgemeinschaft, Bietungsvollmacht) sowie Dauer und Ende der Bietstunde erläutert.

5.            Ebenso hingewiesen wird auf die 5/10-Grenze des § 85a und die Möglichkeit, Zuschlagsversagung zu beantragen bei Nichterreichung von 7/10 des Verkehrswerts.

Der Rechtspfleger weist auf die Rechtsfolgen verspäteter Anmeldungen und auf den bevorstehenden Ausschluss von Anmeldungen hin.