4. Auf die Bestimmungen über die Sicherheitsleistung wird durch Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der §§ 67-70 ZVG hingewiesen. Ebenso werden die Formalitäten bei der Abgabe von Geboten (z.B. Ausweisung zur Person, Bietgemeinschaft, Bietungsvollmacht) sowie Dauer und Ende der Bietstunde erläutert.
5. Ebenso hingewiesen wird auf die 5/10-Grenze des § 85a und die Möglichkeit, Zuschlagsversagung zu beantragen bei Nichterreichung von 7/10 des Verkehrswerts.
Der Rechtspfleger weist auf die Rechtsfolgen verspäteter Anmeldungen und auf den bevorstehenden Ausschluss von Anmeldungen hin.
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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