TBS: Zum Protokoll: Gläubigerverhalten im Termin

und

-             zu den Versteigerungsbedingungen.

Die Versteigerung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

1.            Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Versteigerungs­be­dingungen.

2.            Ausgenommen von der Versteigerung ist nichts.

3.            Die Kosten des Zuschlags fallen dem Ersteher zur Last.

4.            Das bare Meistgebot ist vom Zuschlag an bis zum Tag des Verteilungstermins mit 4 % jährlich zu verzinsen und mit diesen Zinsen spätestens zum Verteilungstermin an das Vollstreckungsgericht zu bezahlen.

5.         Es bleiben keine/folgende Rechte als Teil des geringsten Gebots neben dem Bargebot bestehen.