und
- zu den Versteigerungsbedingungen.
Die Versteigerung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
2. Ausgenommen von der Versteigerung ist nichts.
3. Die Kosten des Zuschlags fallen dem Ersteher zur Last.
4. Das bare Meistgebot ist vom Zuschlag an bis zum Tag des Verteilungstermins mit 4 % jährlich zu verzinsen und mit diesen Zinsen spätestens zum Verteilungstermin an das Vollstreckungsgericht zu bezahlen.
5. Es bleiben keine/folgende Rechte als Teil des geringsten Gebots neben dem Bargebot bestehen.
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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