TBS: Zum Protokoll: Gläubigerverhalten im Termin

Erklärungen werden nicht abgegeben.

a)            Einheitswert auf Blatt ... d.A.

c)            Brandversicherungswert auf Blatt ... d.A.

d)           Verkehrswert auf Blatt ... d.A., mit dem Hinweis, dass der Verkehrswertfestsetzung ein Gutachten zugrunde liegt, das von den daran Interessierten während der Bietstunde eingesehen werden kann.

            Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Gutachten nur zur gerichtlichen Wertermittlung bestimmt ist und dass es für den Bieter allenfalls eine weitere Informationsquelle darstellen kann. Keinesfalls können Dritte (Biet­inte­res­sen­ten) hieraus Ansprüche herleiten.