TBS: Zum Protokoll: Gläubigerverhalten im Termin

Hierauf wird vom Rechtspfleger bekannt gegeben:

1.            Die das Beschlagnahmeobjekt betreffenden Nach­wei­sun­gen und Werte:

                a)   Inhalt des eingangs bezeichneten Grundbuchs anhand des vorliegenden Handblatts.

                               Er fragt hierbei, ob

                               -             die Bezeichnung des Beschlagnahmeobjekts mit der Wirklichkeit übereinstimmt,