LG Berlin, vom 19.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 81 T 483/05
AG Berlin-Neukölln, vom 01.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 70 L 498/04
Streitwert in einem Zwangsverwaltungsverfahren
BGH, Beschluß vom 12.07.2007 - Aktenzeichen V ZB 166/05
DRsp Nr. 2007/14900
Streitwert in einem Zwangsverwaltungsverfahren
1. Der Gegenstandswert der Zwangsverwaltung wird nicht begrenzt durch den Wert des Grundstücks.2. Die Streitwertfestsetzung in der Beschwerdeentscheidung eines Landgerichts entfaltet keine Bindungswirkung für die Bemessung des Werts im Rechtsbeschwerdeverfahren.
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