LG Bonn, vom 11.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 276/06
Streitwert für Vollstreckungsabwehrklage gegenüber Verpflichtung zur Rechnungslegung
OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2007 - Aktenzeichen 2 W 41/07
DRsp Nr. 2007/19230
Streitwert für Vollstreckungsabwehrklage gegenüber Verpflichtung zur Rechnungslegung
»Der Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage gegen eine Rechnungslegungsverpflichtung ist nach dem mit der Rechnungslegung verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu bemessen.«
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