Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten am 18.11.1998 wegen falscher Versicherung an Eides Statt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 DM.
Das Landgericht verwarf die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, letztere beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch, mit Urteil vom 11.1.1999.
Die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hatte Erfolg.
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