Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde im Zusammenhang mit der Anfechtung einer Verlängerung oder Verkürzung der Räumungsfrist
OLG München, Beschluß vom 17.09.1992 - Aktenzeichen 14 W 218/92
DRsp Nr. 1995/5116
Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde im Zusammenhang mit der Anfechtung einer Verlängerung oder Verkürzung der Räumungsfrist
»1. Eine weitere (sofortige) Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts bei Anfechtung einer Verlängerung oder Verkürzung der Räumungsfrist gemäß §§ 721 Abs. 2, Abs. 3ZPO durch das Amtsgericht ist nicht statthaft.«2. Die Entscheidung über die Verlängerung der Räumungsfrist ist dem Erkenntnisverfahren zuzurechnen.3. Die sofortige weitere Beschwerde ist nicht statthaft gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts bei Anfechtung einer amtsgerichtlichen Gewährung, Verlängerung oder Verkürzung einer Räumungsfrist (§ 721 Abs. 2 und Abs. 3ZPO).
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