Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts - Zivilkammer 10 - vom 06.01.2010 wird auf ihre Kosten nach einem Streitwert von € 7500.- zurückgewiesen.
Die Beschwerde ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht den Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen.
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