Sittenwidrige Erschleichung oder Ausnutzung eines unrichtigen, aber rechtskräftigen Vollstreckungstitels
LG Heilbronn, Urteil vom 26.02.2003 - Aktenzeichen 1 b O 192/02
DRsp Nr. 2003/16729
Sittenwidrige Erschleichung oder Ausnutzung eines unrichtigen, aber rechtskräftigen Vollstreckungstitels
Voraussetzungen für einen aus § 826BGB hergeleiteten Anspruch auf Unterlassung der Vollstreckung aus einem materiell unrichtigen, aber rechtskräftigen Titel unter dem Gesichtspunkt sittenwidriger Titel-Erschleichung oder -Ausnutzung.
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