I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Höhe von 30.000,00 EUR wegen eines angeblich falschen Wertgutachtens in Anspruch.
Der Kläger ersteigerte ein Einfamilienhaus. Im Zuge des Zwangsversteigerungsverfahrens hatte die Beklagte als vom Amtsgericht beauftragte Sachverständige ein Wertgutachten über den Verkehrswert des Grundstücks erstattet. Sie ermittelte einen Verkehrswert in Höhe von 180.000,00 EUR, der vom Amtsgericht als Wert festgesetzt wurde. Der Kläger erhielt für ein Gebot in Höhe von 146.000,00 EUR den Zuschlag.
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