LG Darmstadt, vom 14.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 503/00
Schadenersatz wegen Verweigerung der Einwilligung in Löschung eines eigenen Grundpfandrechts
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.04.2004 - Aktenzeichen 13 U 242/01
DRsp Nr. 2004/11858
Schadenersatz wegen Verweigerung der Einwilligung in Löschung eines eigenen Grundpfandrechts
»1. Der in § 888BGB normierte Zustimmungsanspruch wird dogmatisch als ein unselbstständiger Hilfsanspruch aufgefasst, dem nur eine verfahrensrechtliche Bedeutung zukommt, weshalb nach höchstrichterlicher Rechtssprechung es gerechtfertigt ist, die Verzugsvorschriften des Schuldrechts auf den in § 888BGB normierten Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten nicht anzuwenden.2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Weigerung, zugunsten eines Grundstückserwerbers in die Löschung von eigenen Grundpfandrechten einzuwilligen, eine sittenwidrige Vermögensschädigung gemäß § 826BGB gesehen werden kann.«
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