OLG Koblenz - Beschluss vom 22.06.1995
6 W 297/95
Normen:
ZPO § 890 ;
Fundstellen:
wrp 1996, 264

Reichweite eines Unterlassungstitels

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.06.1995 - Aktenzeichen 6 W 297/95

DRsp Nr. 2006/6345

Reichweite eines Unterlassungstitels

Das Verbot der Ankündigung von "Malerarbeiten aller Art ..." ist verletzt, wenn mit "... Anstrich-, Tapezier- und Putzarbeiten" geworben wird.

Normenkette:

ZPO § 890 ;
Fundstellen
wrp 1996, 264