A. Mit Beschluß vom 26. April 2000 ordnete das Amtsgericht die Zwangsverwaltung des im Eingang benannten Grundstücks an und bestellte den Beteiligten zu 2 zum Zwangsverwalter. Auf dem Grundstück in der Innenstadt von Dortmund befinden sich ein Wohn- und Geschäftshaus (mit 12 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten), eine Lagerhalle, zwei Garagen sowie 7 Stellplätze für Kraftfahrzeuge.
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