Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung eines Unterlassungstitels
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.01.2004 - Aktenzeichen 6 W 159/03
DRsp Nr. 2005/3870
Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung eines Unterlassungstitels
1.Für die Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 890ZPO gilt gem. Art. 9 Abs. 1 S. 2, 3 EGStGB eine zweijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt mit Beendigung der beanstandeten Handlung.2. Ein vor Eintritt der Verjährung erstinstanzlich festgesetztes, jedoch nicht rechtskräftig gewordenes Ordnungsmittel ist im Beschwerdeverfahren aufzuheben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.