Rechtswidrigkeit des Zuschlags wegen unrichtig angegebener Terminstunde in der Zwangsversteigerung
OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.10.2000 - Aktenzeichen 2 W 144/00
DRsp Nr. 2004/9080
Rechtswidrigkeit des Zuschlags wegen unrichtig angegebener Terminstunde in der Zwangsversteigerung
Der Zuschlag ist wegen eines Verstoßes gegen den verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf eine faire Verfahrensdurchführung zu versagen, wenn in den vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen der Terminsbestimmungen in örtlichen Tageszeitungen die Uhrzeit unzutreffend wiedergegeben und der Schluss der Versteigerung bereits vor dem in der Tagespresse angegebenen Zeitpunkt verkündet worden ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.