BGH - Urteil vom 16.01.2004
V ZR 166/03
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 §§ 123 242 ;
Fundstellen:
BGHReport 2004, 776
Vorinstanzen:
OLG Naumburg,

Rechtsstellung des Käufers von Bauerwartungsland

BGH, Urteil vom 16.01.2004 - Aktenzeichen V ZR 166/03

DRsp Nr. 2004/2983

Rechtsstellung des Käufers von Bauerwartungsland

1. Haben die Parteien eines Grundstückskaufvertrages über Bauerwartungsland den endgültigen Kaufpreis aufgrund von Sachverständigengutachten festgelegt, so fehlt es an einer verwerflichen Gesinnung des Käufers im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB, wenn sich später ein wesentlich geringerer Wert herausstellt.2. Es fehlt jedenfalls dann, wenn eine Bebauungsmöglichkeit später nicht geschaffen wird, an einem Wegfall der Geschäftsgrundlage, da der Käufer das Risiko trägt, dass er den Kaufgegenstand entsprechend seinen Erwartungen verwenden kann.

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1 §§ 123 242 ;

Tatbestand: