I. Mit Beschluss vom 21. Mai 2002 ordnete das Amtsgericht Chemnitz auf Antrag der Gläubigerin wegen einer in Abteilung III, laufende Nr. 5, eingetragenen Zwangshypothek über 75.000 EUR die Zwangsversteigerung des im Tenor näher bezeichneten Grundstücks des Schuldners an.
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