Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag, eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage zu setzen
OLG Köln, Beschluß vom 09.09.2004 - Aktenzeichen 6 W 91/04
DRsp Nr. 2004/20213
Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag, eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage zu setzen
Einem Antrag auf Fristsetzung zur Erhebung der Hauptsacheklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis jedenfalls dann, wenn der Gläubiger zum Ausdruck gebracht hat, dass sich die einstweilige Verfügung verfahrensrechtlich erledigt, und der materielle Anspruch zweifelsfrei nicht (mehr) besteht. Die "verfahrensrechtliche Erledigung" setzt voraus, dass der Gläubiger auch auf die Rechte aus der Kostenentscheidung und einem anschließenden Kostenfestsetzungsbeschluss verzichtet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.