BGH - Beschluß vom 10.04.2008
V ZB 114/07
Normen:
ZVG § 83 Nr. 6 ;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 20.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 239/07
AG Köln, vom 03.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 91 K 98/01

Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung des Zuschlags

BGH, Beschluß vom 10.04.2008 - Aktenzeichen V ZB 114/07

DRsp Nr. 2008/10933

Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung des Zuschlags

»a) Ein Verfahrensfehler, der nach § 83 Nr. 6 ZVG zur Versagung des Zuschlags führt, kann durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit geheilt werden, wenn Rechte von Beteiligten nicht beeinträchtigt werden.b) Das trifft in der Regel für Mängel bei der Titelzustellung zu (hier: unterbliebene Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung).«

Normenkette:

ZVG § 83 Nr. 6 ;

Gründe: