I. Mit Beschluss vom 9. April 2003 eröffnete das Amtsgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners. Dieser ist Eigentümer eines im Grundbuch von R. Blatt eingetragenen Grundstücks, das mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Er bewohnt dieses Haus gemeinsam mit seiner Ehefrau.
Am 7. Juli 2005 teilte der Insolvenzverwalter mit, dass das Verfahren masseunzulänglich sei und Tabellengläubiger nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens nicht mit einer Quote rechnen könnten. Der Abschluss des Verfahrens hänge im Wesentlichen von der Verwertung des Immobilienvermögens ab.
Der Insolvenzverwalter forderte den Schuldner auf, monatlich eine Miete von 600 EUR an die Masse zu zahlen und forderte die Eheleute auf, anderenfalls das Grundstück bis 18. Juli 2005 zu räumen.
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