Mit Antrag vom 04.12.2006 (Bl. 108 d. A.) beantragte die Beteiligte zu 2) die Eintragung einer Sicherungshypothek an dem betroffenen Grundbesitz, als dessen Alleineigentümer der Beteiligte zu 1) eingetragen ist, wegen Gerichtskosten in Höhe von 2.078,68 € und Nebenkosten von 63,50 €, insgesamt 2.142,18 €. In dem durch den Kassenleiter und den Sachbereichsleiter unterzeichneten und mit dem Siegel der Gerichtskasse Frankfurt am Main versehenen Antragsschreiben bescheinigte diese die Vollstreckbarkeit des Anspruchs. Die Eintragung im Grundbuch erfolgte am 18.12.2006 als Recht III/4 (Bl. 141 d. A.).
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|