I.
Die Klägerinnen nehmen die Beklagten wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents 0 756 xxx (Klagepatent) auf Unterlassung, Rechnungslegung, Vernichtung und Schadenersatz in Anspruch. Die Klägerin zu 1) ist eingetragene Inhaberin des Klagepatents; die Klägerin zu 2) ist seit dem 01.01.2006 ausschließliche Lizenznehmerin. Patentanspruch 1 des Klagepatents lautet in deutscher Übersetzung wie folgt:
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|