OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.09.1999
24 U 214/98
Normen:
BGB § 181 § 269 § 270 ; ZPO § 845 § 794 Abs. 1 Nr. 5 (a.F.) § 845 Abs. 2 § 97 Abs. 1 § 108 § 708 Nr. 10 § 711 § 546 Abs. 1 ; GBO § 12 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 520
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 92/96

Pflichten eines Rechtsanwalts bei beabsichtigter Pfändung des Kaufpreisanspruchs aus einem Grundstückskaufvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.1999 - Aktenzeichen 24 U 214/98

DRsp Nr. 2001/16407

Pflichten eines Rechtsanwalts bei beabsichtigter Pfändung des Kaufpreisanspruchs aus einem Grundstückskaufvertrag

1. Beauftragt ein Rechtsanwalt aus Gründen mangelnder Zeit den Mandanten mit der Einsicht des Grundbuchs zur Vorbereitung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme, so handelt er pflichtwidrig, wenn er dem Mandanten nicht konkrete Vorgaben hinsichtlich der zu beschaffenden Informationen macht.2. Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, die Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbots hinsichtlich des Kaufpreisanspruchs aus einem Grundstückskaufvertrag zwei Wochen vor Fälligkeit des Anspruchs durch einen Eilgerichtsvollzieher zustellen zu lassen, da er nicht damit rechnen muß, daß der Kaufpreisanspruch so lange Zeit vor Fälligkeit erfüllt wird.

Normenkette:

BGB § 181 § 269 § 270 ; ZPO § 845 § 794 Abs. 1 Nr. 5 (a.F.) § 845 Abs. 2 § 97 Abs. 1 § 108 § 708 Nr. 10 § 711 § 546 Abs. 1 ; GBO § 12 ;

Tatbestand:

Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines Rechtsanwaltsdienstvertrages geltend.