Pflicht zur Kündigung des Mietvertrages mit dem die Hausordnung störenden Wohnungsmieter bei Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluß vom 15.01.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 275/96
DRsp Nr. 1999/4307
Pflicht zur Kündigung des Mietvertrages mit dem die Hausordnung störenden Wohnungsmieter bei Wohnungseigentum
»Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung kann durch die übrigen Wohnungseigentümer nicht verpflichtet werden, seinem Mieter, der des öfteren nachhaltig gegen die Hausordnung verstoßen hat, zu kündigen. Der Anspruch kann sich vielmehr nur auf Unterlassung der unzulässigen Belästigungen richten. Diese Unterlassungsverpflichtung wäre dann gem. § 890ZPO zu vollstrecken. Es ist dann Sache des Wohnungseigentümers, welche Maßnahmen er ergreift, um die Einhaltung der Hausordnung seinem Mieter gegenüber nachhaltig durchzusetzen.«
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