OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.01.2006
I-2 U 82/05
Normen:
PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940 ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 31.05.2005

Patentrechtlicher Verstoß durch Vertrieb eines eines Messers mit hohlem Griffkörper - Untersagung im einstweiligen Verfügungsverfahren

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2006 - Aktenzeichen I-2 U 82/05

DRsp Nr. 2007/22403

Patentrechtlicher Verstoß durch Vertrieb eines eines Messers mit hohlem Griffkörper - Untersagung im einstweiligen Verfügungsverfahren

Wird die Nichtigkeitsklage gegen ein Patent zurückgenommen, kann das Gericht im einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung von der Bestandskraft des Verfügungspatentes ausgehen. Verstößt ein angebotenes Messer mit hohlem Griffkörper zur Klingenaufnahme über eine entsprechende Führungsschine gegen das Verfügungspatent kann das Gericht den Vertrieb entsprechend untersagen.

Normenkette:

PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940 ;

Entscheidungsgründe: