OLG Koblenz, Beschluss vom 05.06.2000 - Aktenzeichen 1 Ss 83/00
DRsp Nr. 2000/9303
Parteiverrat; Pfändung; Schaden
»Ob dem Auftraggeber durch das Verhalten seines Anwalts, der auch die Gegenpartei berät oder vertritt, im konkreten Einzelfall ein Schaden entstehen kann, hat für die Feststellung der Gegensätzlichkeit der beiderseitigen Interessen und somit für die Tatbestandserfüllung des § 356 Abs. 1StGB keine Bedeutung (vgl. auch BGH, AnwBl 1966, 397).«
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