OLG Koblenz - Beschluss vom 05.06.2000
1 Ss 83/00
Normen:
BRAO § 43a Abs. 4 ; StGB § 356 Abs. 1 ; ZPO § 829 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
StA Koblenz - 2101 Js 37088/97 - Ds - Ns,

Parteiverrat; Pfändung; Schaden

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.06.2000 - Aktenzeichen 1 Ss 83/00

DRsp Nr. 2000/9303

Parteiverrat; Pfändung; Schaden

»Ob dem Auftraggeber durch das Verhalten seines Anwalts, der auch die Gegenpartei berät oder vertritt, im konkreten Einzelfall ein Schaden entstehen kann, hat für die Feststellung der Gegensätzlichkeit der beiderseitigen Interessen und somit für die Tatbestandserfüllung des § 356 Abs. 1 StGB keine Bedeutung (vgl. auch BGH, AnwBl 1966, 397).«

Normenkette:

BRAO § 43a Abs. 4 ; StGB § 356 Abs. 1 ; ZPO § 829 Abs. 1 ;

Gründe:

I.