I. Das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Augsburg erließ am 1. Dezember 1993 zugunsten der ...Lebensversicherung AG in München gegen den Strafgefangenen ..., JVA Straubing, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß über einen Teilbetrag von 60.000,00 DM sowie Beschlußkosten von 15,00 DM. Wegen dieser Ansprüche wurde die angebliche Forderung des Schuldners an die Landesjustizkasse Bamberg für die Justizvollzugsanstalt Straubing (Drittschuldner) gepfändet.
Pfändungsgegenstand waren: Arbeitsentgelt nach §
Ferner wurde unter nachfolgender Ziffer A die Berechnung des pfändbaren Nettoeinkommens und unter B die Berechnung des pfändbaren Betrages unter Hinweis auf die Tabelle zu § 850 c ZPO erläutert.
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