LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 9809/94
OLG München - Urteil vom 30.03.1995 (29 U 6043/94) - DRsp Nr. 1998/12668
OLG München, Urteil vom 30.03.1995 - Aktenzeichen 29 U 6043/94
DRsp Nr. 1998/12668
Bloße Zweifel an der Richtigkeit einzelner Abrechnungsposten im Rahmen einer Gesamtabrechnung können im Regelfall den Erlaß eines dinglichen Arrests nicht rechtfertigen
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