OLG München - Urteil vom 10.07.1992 (14 U 1035/91) - DRsp Nr. 1998/14895
OLG München, Urteil vom 10.07.1992 - Aktenzeichen 14 U 1035/91
DRsp Nr. 1998/14895
»Wird ein Arrestbefehl sogleich durch Erlaß eines Pfändungsbeschlusses vollzogen, dann beginnt für den Gläubiger die Wochenfrist des § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht erst mit Erhalt des Arrest- und Pfändungsbeschlusses, sondern bereits mit Erlaß und Hinausgabe dieser Beschlüsse durch das Arrestgericht.«
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