OLG München - Urteil vom 07.03.1996 (29 U 2314/95) - DRsp Nr. 1998/7067
OLG München, Urteil vom 07.03.1996 - Aktenzeichen 29 U 2314/95
DRsp Nr. 1998/7067
»Das Unterlassen eines Widerspruchs gegen eine einstweilige Verfügung kann ein den Ersatzanspruch nach § 945ZPO ausschließendes Mitverschulden hinsichtlich der Entstehung des Schadens darstellen.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.