LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 4 HKO 6526/91
OLG München - Beschluß vom 22.09.1992 (6 W 2048/92) - DRsp Nr. 1998/14849
OLG München, Beschluß vom 22.09.1992 - Aktenzeichen 6 W 2048/92
DRsp Nr. 1998/14849
»Zur Verhinderung eines unzulässigen Eintrags im Telefonbuch genügt nicht die schriftliche Anfrage, bis wann eine Änderung des Eintrags noch möglich sei, selbst wenn in dem Schreiben die Mitteilung enthalten ist, der Eintrag müsse in der nächsten Ausgabe abgeändert werden. Erforderlich ist ein konkretes Änderungsverlangen.«
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