OLG München - Beschluß vom 21.01.1992 (27 W 302/91) - DRsp Nr. 1998/14712
OLG München, Beschluß vom 21.01.1992 - Aktenzeichen 27 W 302/91
DRsp Nr. 1998/14712
»Die Verurteilung zu komplexen Handlungen, bei deren Durchführung mehrere Beklagte zusammenwirken müssen und Eingriffe in sonstige Rechtsgüter der Beklagten unvermeidbar sind, stellt eine Verurteilung zu unvertretbaren Handlungen dar.«
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