LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 7602/95
OLG München - Beschluß vom 19.01.1996 (25 W 3294/95) - DRsp Nr. 1998/12579
OLG München, Beschluß vom 19.01.1996 - Aktenzeichen 25 W 3294/95
DRsp Nr. 1998/12579
Soweit sich schon aus dem Vorbringen des Vollstreckungsgläubigers ergibt, daß die zu pfändende Forderung nicht (mehr) besteht, ist der Pfändungsantrag abzulehnen.
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