OLG München - Beschluß vom 10.01.1995 (13 U 3114/94) - DRsp Nr. 1998/12757
OLG München, Beschluß vom 10.01.1995 - Aktenzeichen 13 U 3114/94
DRsp Nr. 1998/12757
Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen beim Berufungsgericht gestellten Antrag auf Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit gemäß ZPO § 718 ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn die Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil bereits beendet ist.
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