OLG München - 12.06.1985 (25 W 1213/85) - DRsp Nr. 1992/9913
OLG München, vom 12.06.1985 - Aktenzeichen 25 W 1213/85
DRsp Nr. 1992/9913
a-c. Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung aus einem noch nicht rechtskräftigen Berufungsurteil des OLG, das das nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Ersturteil bestätigt, (b-c) unter erforderlicher Aufrechterhaltung einer Sicherheitsleistung, die der Gläubiger zu der bereits aus dem Ersturteil begonnenen Zwangsvollstreckung geleistet hat, (c) es sei denn, daß es sich um eine bloße Sicherungsvollstreckung (Erwirkung einer Zwangshypothek) handelt.
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