OLG München - 11.07.1991 (1 U 6180/90) - DRsp Nr. 1997/2354
OLG München, vom 11.07.1991 - Aktenzeichen 1 U 6180/90
DRsp Nr. 1997/2354
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird nicht dadurch verletzt, daß das Land als Gläubigerin titulierter Verfahrenskosten den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung veranlaßt.
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