OLG München - 11.01.1988 (28 W 2967/87) - DRsp Nr. 1992/9859
OLG München, vom 11.01.1988 - Aktenzeichen 28 W 2967/87
DRsp Nr. 1992/9859
c. Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung: (c) Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde, jedoch nur für die Rüge, das Erstgericht habe gegen das Gesetz verstoßen, die Voraussetzungen für die Ausübung seines Ermessens verkannt oder die Grenzen seines Ermessens überschritten;
»... Das Rechtsmittel der Kl. gegen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der streitigen Notarurkunde ist als sofortige Beschwerde statthaft (§§ 769, 793ZPO).
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