OLG München - 08.06.1988 (21 U 3059/88) - DRsp Nr. 1992/9848
OLG München, vom 08.06.1988 - Aktenzeichen 21 U 3059/88
DRsp Nr. 1992/9848
b. Abdruck einer Gegendarstellung in periodisch erscheinenden Druckwerken:(b) zulässige Geltendmachung des Abdruckverlangens nur innerhalb der Ä je nach Art des Druckwerks (hier: Tageszeitung) anzusetzenden Ä sogenannten Aktualitätsgrenze.
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