OLG München - 02.07.1987 (28 B 1163/87) - DRsp Nr. 1996/17626
OLG München, vom 02.07.1987 - Aktenzeichen 28 B 1163/87
DRsp Nr. 1996/17626
Zur Fassung des Klageantrages bei besonderen Fallgestaltungen: ein Vollstreckungstitel durch den der Beklagte verpflichtet wird, Baumängel zu beseitigen, muß nur erkennbar machen, welche konkreten Mängel er beseitigen und welchen Erfolg er herbeiführen soll:
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