OLG Köln - Urteil vom 19.08.1991 (27 UF 47/91) - DRsp Nr. 1993/4126
OLG Köln, Urteil vom 19.08.1991 - Aktenzeichen 27 UF 47/91
DRsp Nr. 1993/4126
»Die Rechtshängigkeit eines Unterhaltsantrages einer in der Bundesrepublik Deutschland lebenden türkischen Ehefrau gegen ihren türkischen Ehemann vor einem türkischen Gericht im Rahmen eines Scheidungsverfahrens steht dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Unterhalt nicht entgegen.«
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