OLG Köln - Beschluß vom 28.07.1995 (25 WF 105/95) - DRsp Nr. 1996/30087
OLG Köln, Beschluß vom 28.07.1995 - Aktenzeichen 25 WF 105/95
DRsp Nr. 1996/30087
»Der Beschluß, durch den die Zwangsvollstreckung ohne Begründung einstweilen ohne Sicherheitsleistung eingestellt wird, ist auf sofortige Beschwerde hin wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit ersatzlos aufzuheben.«
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