OLG Köln - Beschluß vom 25.09.1992 (11 W 44/92) - DRsp Nr. 1996/8777
OLG Köln, Beschluß vom 25.09.1992 - Aktenzeichen 11 W 44/92
DRsp Nr. 1996/8777
»Angesichts der Bedeutung der materiellen Rechtskraft und des Ausnahmecharakters ihrer Durchbrechung im Wege des § 826BGB müssen Umstände dargetan werden, die die Ausnutzung des rechtskräftigen Titels - seine Unrichtigkeit unterstellt - als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung erscheinen lassen.Die Ausnutzung eines zwar inhaltlich unrichtigen, aber nicht erschlichenen Vollstreckungstitels verstößt nur dann gegen die guten Sitten und begründet einen Schadenersatzanspruch gem. § 826BGB, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dieses vorgehen in hohem Maße unbillig erscheinen lassen.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.