OLG Köln - Beschluß vom 15.03.1996 (2 W 37/96) - DRsp Nr. 1996/28959
OLG Köln, Beschluß vom 15.03.1996 - Aktenzeichen 2 W 37/96
DRsp Nr. 1996/28959
»Die Sicherungsvollstreckung nach den §§ 720a, 795 S. 2 ZPO aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß ist auch dann zulässig, wenn der Kostenfestsetzung ein klageabweisendes Urteil zugrunde liegt, dessen Ausspruch zur Hauptsache nicht vollstreckbar ist.«
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