OLG Köln - Beschluß vom 03.03.1993 (2 W 1/93) - DRsp Nr. 1994/12109
OLG Köln, Beschluß vom 03.03.1993 - Aktenzeichen 2 W 1/93
DRsp Nr. 1994/12109
Die Berechnung des notwendigen Unterhalts als Maß des Pfändungsfreibetrags (§ 850d Abs. 1ZPO) muß sich am jeweiligen Existenzminimum des Betroffenen, in Anlehnung an die effektiven Sozialhilfesätze orientieren.
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