OLG Köln - 14.03.1990 (11 U 250/89) - DRsp Nr. 1992/9557
OLG Köln, vom 14.03.1990 - Aktenzeichen 11 U 250/89
DRsp Nr. 1992/9557
Für eine auf die Geltendmachung von Besitzschutzansprüchen nach verbotener Eigenmacht gerichtete einstweilige Verfügung bedarf es keines besonderen Verfügungsgrundes.
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