OLG Köln vom 12.04.1989
13 W 73/88
Normen:
ZPO § 722 Abs. 1, § 723 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp IV(421)188d-e
OLGZ 1990, 381

OLG Köln - 12.04.1989 (13 W 73/88) - DRsp Nr. 1992/9595

OLG Köln, vom 12.04.1989 - Aktenzeichen 13 W 73/88

DRsp Nr. 1992/9595

Keine Erteilung der Vollstreckungsklausel für ein belgisches Versäumnisurteil d. mangels Nachweises der Zustellung eines den Rechtsstreit einleitenden Schriftstücks an die säumige Partei; e. bei Ladungs-Zustellung an die säumige Partei erst nach dem Verhandlungstermin (Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund bloßer Zustellungsfiktion nach belgischem Recht).

Normenkette:

ZPO § 722 Abs. 1, § 723 Abs. 1 ;

Der Gläubiger hat gegen die Schuldnerin ein Versäumnisurteil eines belgischen Gerichts erwirkt und beim LG A. beantragt, für dieses ausländische Urteil eine inländische Vollstreckungsklausel zu erteilen. Das LG hat diesem Antrag stattgegeben. Die Schuldnerin hat Beschwerde eingelegt und dazu u. a. vorgetragen, ihr sei die Ladung zum Verhandlungstermin vom 21. 1. 1986 erst am 21. 2. 1986 zugestellt worden

d. »Sowohl aus formellen als auch aus sachlichen Gründen kann dem Antrag auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel nicht stattgegeben werden: